ab 29. Mai 2020
Für unser Hobby interessant:
- Alle sportlichen Aktivitäten sind nunmehr ab 29. Mai 2020 auf allen Indoor und Outdoor-Sportstätten erlaubt!
Der Mindestabstand von 2 Metern bzw. einem Meter im öffentlichen Raum ist aber während der Sportausübung einzuhalten, ansonsten ist wie gewöhnlich der Abstand von einem Meter einzuhalten. (Ausschließlich Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, müssen den Mindestabstand nicht einhalten.)
- Das Betretungsverbot der Sportstätte wurde generell aufgehoben. Im Innenbereich muss aber ein Mund-Nasen-Schutz getragen und die Abstandsregel Indoor wie Outdoor von einem Meter eingehalten werden.
- Während der Sportausübung muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, egal ob Indoor oder Outdoor. Es gilt hier nur der zwei Meter Abstand.
Geplant ist, dass ab 1. Juli 2020 Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig sind.
Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen zulässig. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.
Quelle: askoe
Mehr und detaillierte Infos zu Sport/Sportstätten:
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html