WIR BITTEN UM EINHLATUNG FOLGENDER REGELN IM ZUGE UNSERES MODELLFLUGTREFFENS:
Welche Abstandsregeln gibt es für BesucherInnen von Veranstaltungen?
Es gilt der Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen BesucherInnengruppe angehören. Wenn das nicht möglich ist, müssen andere Schutzmaßnahmen gegeben sein, wie zB bei Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen das Auslassen der seitlichen Sitzplätze zwischen BesucherInnen.
Die Abstandsregel gilt für alle Veranstaltungen, egal ob Indoor oder Outdoor, egal ob mit oder ohne fixe Sitzplätze und ist immer anzuwenden, außer
- Man lebt im gemeinsamen Haushalt
- Man ist Teil der gleichen BesucherInnengruppe
Folgende Personen sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – von Teilnahme/ Besuch/Organisation/Mitarbeit, usw. an der Veranstaltung auszuschließen:
• Personen, die von der Gesundheitsbehörde als Personen mit einem geringen Infektionsrisiko
im Zusammenhang mit einem bereits bekannten Erkrankungsfall COVID 19 klassifiziert worden
sind (Kontaktpersonen der Kategorie II); das sind Personen, die direkten Kontakt mit an
Coronavirus erkrankten Personen gehabt haben; sowie
• Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einer ausgewiesenen Risikoregion aufgehalten
haben (Kontaktpersonen der Kategorie III).
Die ausgewiesenen Risikoregionen können sich laufend ändern; aktueller Stand siehe Internetseite
des BMSGPK https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html )