Wie bereits mehrfach angekündigt und in Teilen bereits umgesetzt, tritt mit 01.01.2021 die Durchführungsverordnung(EU) 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) (Drohnenverordnung) in Kraft, und damit werden auch die gesetzlichen Regelungen dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich. 🛩️ Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges – also auch ein Modellflugpilot – muss sich bei der Austro Control (ACG) registrieren lassen.
Das wird ab 1.1.2021 über die Internetseite www.dronespace.at möglich sein und etwa 30,-€ kosten. Auf elektronischem Weg müssen in einer Maske die geforderten Daten wie Name, Adresse, usw. eingegeben werden und man erhält eine Registrierungsnummer (diese ist nicht ident mit der Mitgliedsnummer des ÖAeC). Die Registrierung ist einmalig durchzuführen und innerhalb der Europäischen Union gültig. Der bei der Registrierung ausgestellte Beleg ist beim Flugbetrieb immer mitzuführen.
Sollten sich personenspezifische Daten ändern, so ist der Betreiber für die Richtigstellung verantwortlich. 🚁 Alle UA (Flugmodelle) eines Betreibers müssen mit der Registrierungsnummer versehen werden, damit eine eindeutige Zuordnung zum Betreiber möglich ist. Die genaue Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen! Zuständig für Registrierung und Kenntnisnachweis ist die Austro Control und NICHT der Österreichische Aero-Club! 📞 Fragen zu diesem Themenbereich sind deshalb ausschließlich zu richten an dronespace@austrocontrol.at oder telefonisch an die ACG unter 0043 51703 7111 📞
Die Verordnung um Detail und was nun unbedingt für unseren Modellflug ab 01.01.2021 notwendig ist, könnt Ihr hier genau nachlesen: https://www.aonf.at/intranet/showthread.php?tid=203&pid=204#pid204 ✈️ Also es wird ernst! 😟
Quelle: https://www.aonf.at/intranet/showthread.php?tid=203&pid=204#pid204